Wer kann die JuLeiCa beantragen?
Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist und für "seine" ehrenamtliche Arbeit entsprechend qualifiziert ist (im Sinne des §73 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes), kann die JuLeiCa beantragen. Bei der Bayerischen Sportschützenjugend trifft das auf den folgenden Personenkreis zu:
- Jugendassistent (JAss)
- lizenzierter Jugendleiter (ÜL-J)
- Trainer-C und Vereinsübungsleiter (VÜ-L) -> nach Absolvierung einer JuLeiCa Aufbauschulung der BSSJ
Voraussetzungen für den Erhalt einer JuLeiCa:
- Mindestalter 16 Jahre
- Entsprechende Qualifizierung (JAss, ÜL-J, etc.)
- Erste-Hilfe-Kurs, der bei der Beantragung der JuLeiCa nicht älter als 3 Jahre ist
Weitere Informationen zur JuLeica gibt's hier.
Wie kann man eine JuLeiCa beantragen?
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du die JuLeiCa hier beantragen.
Du brauchst dazu eine gültige E-Mail Adresse, ein digitales Passfoto und ca. 10 Min Zeit.
Wie verlängert man eine JuLeiCa?
Die JuLeiCa ist drei Jahre gültig. Anschließend ist eine Verlängerung möglich, wenn du
- weiterhin ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv bist.
- eine Fortbildung aus dem Jugendbereich im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden absolviert hast.
Wenn du dabei den Account benutzt, mit dem du deine letzte JuLeiCa beantragt hast, kannst du auf deine dort gespeicherten Daten (Anschrift, Foto) zurückgreifen. Das erleichtert die erneute Antragstellung. Bei einer Verlängerung musst Du dann im Feld "Wo und wann wurde die JuLeiCa-Ausbildung bzw. Fort- oder Weiterbildung absolviert?" folgendes eintragen:
- Titel der Maßnahme (= Name des Seminars)
- Durchführende Institution (z. B. BSSJ, Jugendring, Institut...)
- Datum der Maßnahme
- Ansprechpartner für Rückfragen (= Kontaktperson der Maßnahme)
Solltest du keinen Zugriff auf deine damalige E-Mail Adresse mehr haben, musst du dich neu registrieren und dann die Nummer deiner bisherigen JuLeiCa angeben.